Am 6.11. findet der Hauptausschuss der Westfälischen Turnerjugend von 9:30 – 12:00 Uhr vor dem außerordentlichen Turntag des WTB in der Landesturnschule in Oberwerries statt.

 

Tagesordnung

1.                Feststellen der stimmberechtigten Anwesenden

2.                Genehmigung der Tagesordnung

3.                Protokoll der Sitzung vom 02.11.2014 in Oberwerries

4.                Aufgaben des Hauptausschusses nach § 7.6 der Jugendordnung

4.1.                  Ausführung der Beschlüsse der WTJ Vollversammlung 2015

4.1.1.                          Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Turnerjugend

4.1.2.                          NRW bewegt seine Kinder

4.1.3.                          Lehrarbeit

4.1.4.                          WTJ-Freizeiten

4.2.                  Veranstaltungen der WTJ

4.2.1.                          It´s showtime

4.2.2.                          TGM / TGW

4.2.3.                          Landeskinderturnfest 2018

4.2.4.                          Turnfest Berlin vom 3.-10.6.2017

4.3.            4.3.                              Wahl von Delegierten der WTJ zu den Organisationen, in denen sie Mitglied ist

                                                               Außerordentlicher Landesturntag am 5.11.2016

                                                               Jugendtag der SJ am 29.11.2016

4.4.             Bestätigung von neuen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen

4.5.             Verabschiedung Haushaltsplan 2017

4.6.             Arbeitskreise und deren Besetzung nach §11.3 der Jugendordnung

4.7.             Arbeitsaufträge an den Vorstand

5.                Neufassung WTB-Satzung

6.                Anträge

7.                Weitere Informationen

 

Eingeladen sind alle ordentlichen Miglieder nach der Jugendordnung:

7.1.       Dem Hauptausschuss gehören stimmberechtigt an:
7.1.1      Der Vorstand;
7.1.2     je Turngau (Mitgliedsverband) zwei Jugendwarte/innen oder je ein/e von ihnen Beauftragte/r;
7.1.3     je Turngau (Mitgliedsverband) zwei Beauftragte des Bereiches Jugendturnen;
7.1.4     je Turngau (Mitgliedsverband) zwei Beauftragte des Bereiches Kinderturnen;
7.1.5     je Turngau (Mitgliedsverband) ein/n Beauftragte/r für die Öffentlichkeitsarbeit;
7.1.6     die Landesjugendfachwarte/innen oder je ein/e durch ihn/sie beauftragte/r Vertreter/in;
7.1.7     der/die Beauftragte für Landesjugendfachwarte
7.1.8     der/die Beauftragte für Gruppenwettbewerbe
 
7.2.       Dem Hauptausschuss gehören mit beratender Stimme an:
7.2.1     alle weiteren gewählten Mitglieder der Jugendführungen der Turngaue (Mitgliedsverbände);
7.2.2     die Beauftragten der wtj in den Fachausschüssen;
7.2.3     die Mitglieder der Arbeitskreise;
7.2.4     die Mitglieder der Projektgruppen.