Was ist der Pluspunkt Gesundheit. DTB?pluspunktgesundheit.gif

 

Der Deutsche Turner-Bund hat im Februar 1994 als erster Fachverband ein Qualitätssiegel für gesundheitsorientierte Sport- und Bewegungsangebote im Verein entwickelt: den Pluspunkt Gesundheit. DTB. Die Einführung des Qualitätssiegels unterstreicht die Zielsetzung des DTB, flächendeckend qualitativ hochwertigen Gesundheitssport in den Vereinen anzubieten und diesen kontinuierlich zu verbessern. Im Jahr 2000 hat der Deutsche Olympische Sportbund gemeinsam mit dem DTB die Dachmarke für Qualitätssiegel im Gesundheitssport: SPORT PRO GESUNDHEIT eingeführt. Alle Pluspunkt-Angebote sind somit ohne weiteren Antrag auch mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet.
Der Pluspunkt Gesundheit. DTB soll Vereinen helfen, nach außen deutlich zu machen, dass sie über qualitativ hochwertige Angebote im Gesundheitssport verfügen. Weiterhin unterstützt er alle Interessenten dabei, das für sie passende Gesundheitssport-Angebot zu finden.

 

Wer bekommt die Auszeichnung?

 

Ausgezeichnet werden ausschließlich Angebote von Turn- und Sportvereinen, es ist also ein verbandsinternes Qualitätssiegel. Der Pluspunkt Gesundheit.DTB wird immer für ein konkretes Angebot verliehen, das von einer/m speziell ausgebildeten Trainer/in durchgeführt wird. Übernimmt eine andere Person den Kurs, gilt der Pluspunkt nicht mehr.

 

Was sind die Kriterien?

 

Sofern keine sportfachliche Berufsausbildung (z.B. Sportlehrer/in) vorliegt, ist die Mindestanforderung für den Pluspunkt Gesundheit.DTB eine gültige 1. und 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention“. Das Profil der „ÜL-B Präventionslizenz“ muss dem beantragten Angebotsprofil entsprechen (d.h. für eine Herz-Kreislauf-Angebot liegt eine Präventionslizenz Herz-Kreislauf Training vor; für ein Angebot im Bereich Skelett-Muskelsystem eine Präventionslizenz mit dem Profil „Haltung und Bewegung“ etc.).
Weiterhin muss für jedes beantrage Angebot ein entsprechendes Rahmenkonzept vorgelegt werden. Alternativ dazu bieten der Turnerbund Schulungen zu standardisierten und evaluierten Programme in den verschiedenen Präventionsprofilen an.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsprofilen und weiteren Anforderungen finden sie im Internet unter: www.pluspunkt-gesundheit.de oder www.wtb.de

 

Wie beantragt man den Pluspunkt Gesundheit.DTB

 

Die schriftlichen Anträge gehen an des Westfälischen Turnerbund e.V. Antragsformulare und wichtige Informationen finden Sie unter www.dtb-online.de (Stichwort Fitness und Gesundheit) oder unter pluspunkt-gesundheit.de
Unabhängig von der Anzahl der beantragten Angebote zahlt der Verein einmalig 25,- € und für die alle zwei Jahre fällige Verlängerung 15,- €.

 

Was bezuschussen die Krankenkassen?

 

Die Auszeichnung mit dem Pluspunkt Gesundheit.DTB bedeutet nicht automatisch, dass die Krankenkassen den Kurs als Präventionsmaßnahme anerkennen. Die Kassen zahlen ihren Versicherten nur dann einen Zuschuss (in der Regel 80% der Kursgebühr) wenn zusätzliche Kriterien erfüllt sind. Die wichtigsten sind:
Das Kursangebot ist befristet (kein Dauerangebot)
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen
es liegt ein schriftliches Kurskonzept vor, das auf einem wissenschaftlich erprobten Ansatz basiert

 

Trainer/in-Qualifikation

 

Übungsleiter/innen sind von den Kassen ausschließlich im Bereich der Primärprävention anerkannt, sofern es sich um Vereinsangebote zur Reduzierung von Bewegungsmangel handelt (Zielgruppe: Einsteiger, Wiedereinsteiger, Personen mit mangelnden Bewegungsgewohnheiten). Angebote zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken sind ausschließlich Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einen Bewegungsfachberuf vorbehalten.
Wichtig zu wissen: Durch die neue Gesetzeslage sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Im Paragraph 20 SGB V und im Leitfaden der Krankenkassen zur Umsetzung ist dieses als „Kann“- und nicht als „Muss“- Bestimmung geregelt.

 

Weitere Infos zum Pluspunkt unter www.dtb-online.de oder www.pluspunkt-gesundheit.de

 

Beratung zur Zertifizierung beim Westfälischen Turnerbund e.V. unter 02388-30000-23 (Stephan Gentes)

 

 

Richtlinien zur Lizenzverlängerung von WTB–Lizenzen

Gültigkeitsdauer der Lizenzen / Lizenzverlängerung

Die DOSB-Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen SportBundes gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeit.

 

Folgende Lizenzen sind maximal vier Jahre lang gültig und müssen durch eine Fortbildung von mindestens 15 LE (Lerneinheiten) innerhalb der Gültigkeit verlängert werden:

• Übungsleiter/in C, Trainer/in C Breitensport, Trainer/in C Leistungssport

• Trainer/in B

• Übungsleiter/in B Sport in der Prävention

• Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation (Ausnahme für das Profil: Sport in Herzgruppen: 2 Jahre)

• Jugendleiter/in

• Vereinsmanager/in C

Zur Lizenzverlängerung muss eine anerkannte Fortbildung mit thematischem Zusammenhang von mindestens 15 LE wahrgenommen werden. Erfolgt die Fortbildung innerhalb der Lizenzgültigkeit, wird die Lizenz, gerechnet ab dem Jahr der letzten Fortbildung, um max. 4 Jahre verlängert.

 

Fortbildung/Weiterbildung zur Lizenzverlängerung Fortbildungsinhalt: Für die Fortbildung zur Lizenzverlängerung sind folgende inhaltlichen Anforderungen festgelegt:

• ÜL-C und Trainer/innen C Breitensport können ihre Fortbildung entsprechend ihren Interessen und Möglichkeiten wählen.

• Die Fortbildung für Trainer/innen C Leistungssport ist fachspezifisch und in der jeweiligen Sportart wahrzunehmen.

• Übungsleiter/innen B Sport in der Prävention und Sport in der Rehabilitation müssen je nach Ausbildungsprofil speziell dazu anerkannte, fachspezifische Fortbildungen nachweisen.

• Es gilt der Grundsatz: Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mitverlängert.

 

Verlängerungen ungültig gewordener Lizenzen

Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen gilt folgendes Verfahren:

Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert. Die Lizenzverlängerung wird vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet.

Fortbildung ab dem 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch der Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre, gerechnet von der letzten Gültigkeit an, verlängert, d.h. die Lizenzverlängerung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Lizenz.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer ab 3 Jahre: Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch eine Wiedereinsteiger- Ausbildung, die 45 LE umfasst um vier Jahre verlängert werden. Einzelfallregelungen sind auf Antrag möglich Alternativ ist die Möglichkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung im Einzelfall zu prüfen.

 

Lizenzentzug

Der WTB als vom DTB beauftragter Ausbildungsträger hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt

 

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Bücher / Neuerscheinungen