DTB Kinderturn-Club3-tr

- Voraussetzungen für die Einrichtung eines Kinderturn-Clubs -

Lizenzen

Lizenzierte Übungsleiter/innen betreuen die Gruppen. Eine der nachfolgend
aufgeführten Bedingungen muss erfüllt sein:

1. Die ÜL-Lizenz „Kinderturnen“

2. Die P-Lizenz „Gesundheitsförderung im Kinderturnen“

3. Die ÜL-Lizenz „Freizeitsport mit Kindern“ (*)

4. Die ÜL-Lizenz „Breitensport Kinder und Jugendliche“ (*)

5. Allgemeine Lizenzen, die zu einer Zeit ausgestellt wurden, als es die
Differenzierung „Kinderturnen“ noch nicht gab (*)

6. Diplom-Sportlehrer/innen, Sportlehrer/innen und Gymnastiklehrer/innen (*)TG-72dpi-tr(*) vorausgesetzt, es können mindestens 60 LE Fortbildung im „Kinderturnen“
nachgewiesen werden, davon 15 LE in den letzten 3 Jahren. Diese verlangten 60 LE
Fortbildung können teilweise durch Vereinspraxis im Bereich „Kinderturnen“ ersetzt
werden:
Nachweispflichtig bleiben 30 LE Fortbildung im Kinderturnen, die weiteren 30 LE
können durch zwei Jahre Vereinspraxis im Kinderturnen ersetzt werden.

Gruppengröße
Die Größe der Kinderturn-Gruppen darf 20 Kinder pro Übungsleiter/in nicht überschreiten. Sollten im Schnitt
mehr als 20 Kinder an der Kinderturn-Stunde teilnehmen, muss ein/e weitere/r Betreuer/in mit mindestens einem ÜL-Assistenten-Schein eingesetzt
werden.

Sparkasse
Kinder_stark_machen
Integration durch Sport
DOSB
Bundesministerium
LSB

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.