DTB Kinderturn-Club
- Voraussetzungen für die Einrichtung eines Kinderturn-Clubs -
Lizenzen
Lizenzierte Übungsleiter/innen betreuen die Gruppen. Eine der nachfolgend
aufgeführten Bedingungen muss erfüllt sein:
1. Die ÜL-Lizenz „Kinderturnen“
2. Die P-Lizenz „Gesundheitsförderung im Kinderturnen“
3. Die ÜL-Lizenz „Freizeitsport mit Kindern“ (*)
4. Die ÜL-Lizenz „Breitensport Kinder und Jugendliche“ (*)
5. Allgemeine Lizenzen, die zu einer Zeit ausgestellt wurden, als es die
Differenzierung „Kinderturnen“ noch nicht gab (*)
6. Diplom-Sportlehrer/innen, Sportlehrer/innen und Gymnastiklehrer/innen (*)(*) vorausgesetzt, es können mindestens 60 LE Fortbildung im „Kinderturnen“
nachgewiesen werden, davon 15 LE in den letzten 3 Jahren. Diese verlangten 60 LE
Fortbildung können teilweise durch Vereinspraxis im Bereich „Kinderturnen“ ersetzt
werden:
Nachweispflichtig bleiben 30 LE Fortbildung im Kinderturnen, die weiteren 30 LE
können durch zwei Jahre Vereinspraxis im Kinderturnen ersetzt werden.
Gruppengröße
Die Größe der Kinderturn-Gruppen darf 20 Kinder pro Übungsleiter/in nicht überschreiten. Sollten im Schnitt
mehr als 20 Kinder an der Kinderturn-Stunde teilnehmen, muss ein/e weitere/r Betreuer/in mit mindestens einem ÜL-Assistenten-Schein eingesetzt
werden.