Richtlinien zur Lizenzverlängerung von WTB–Lizenzen

Gültigkeitsdauer der Lizenzen / Lizenzverlängerung

Die DOSB-Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen SportBundes gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeit.

 

Folgende Lizenzen sind maximal vier Jahre lang gültig und müssen durch eine Fortbildung von mindestens 15 LE (Lerneinheiten) innerhalb der Gültigkeit verlängert werden:

• Übungsleiter/in C, Trainer/in C Breitensport, Trainer/in C Leistungssport

• Trainer/in B

• Übungsleiter/in B Sport in der Prävention

• Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation (Ausnahme für das Profil: Sport in Herzgruppen: 2 Jahre)

• Jugendleiter/in

• Vereinsmanager/in C

Zur Lizenzverlängerung muss eine anerkannte Fortbildung mit thematischem Zusammenhang von mindestens 15 LE wahrgenommen werden. Erfolgt die Fortbildung innerhalb der Lizenzgültigkeit, wird die Lizenz, gerechnet ab dem Jahr der letzten Fortbildung, um max. 4 Jahre verlängert.

 

Fortbildung/Weiterbildung zur Lizenzverlängerung Fortbildungsinhalt: Für die Fortbildung zur Lizenzverlängerung sind folgende inhaltlichen Anforderungen festgelegt:

• ÜL-C und Trainer/innen C Breitensport können ihre Fortbildung entsprechend ihren Interessen und Möglichkeiten wählen.

• Die Fortbildung für Trainer/innen C Leistungssport ist fachspezifisch und in der jeweiligen Sportart wahrzunehmen.

• Übungsleiter/innen B Sport in der Prävention und Sport in der Rehabilitation müssen je nach Ausbildungsprofil speziell dazu anerkannte, fachspezifische Fortbildungen nachweisen.

• Es gilt der Grundsatz: Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mitverlängert.

 

Verlängerungen ungültig gewordener Lizenzen

Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen gilt folgendes Verfahren:

Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert. Die Lizenzverlängerung wird vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet.

Fortbildung ab dem 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch der Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre, gerechnet von der letzten Gültigkeit an, verlängert, d.h. die Lizenzverlängerung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Lizenz.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer ab 3 Jahre: Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch eine Wiedereinsteiger- Ausbildung, die 45 LE umfasst um vier Jahre verlängert werden. Einzelfallregelungen sind auf Antrag möglich Alternativ ist die Möglichkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung im Einzelfall zu prüfen.

 

Lizenzentzug

Der WTB als vom DTB beauftragter Ausbildungsträger hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt