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Seit dem 1. Oktober 2011 unterstützen die WTJ und der WTB das landesweite Programm NRW bewegt seine KINDER! des Landessportbundes NRW. Mit diesem Engagement setzen wir ein starkes Zeichen für die Förderung vielseitiger Bewegungsangebote, die Kinder und Jugendliche in Westfalen für eine gesunde und ganzheitliche Entwicklung benötigen.

Gleichzeitig reagieren wir aktiv auf die Veränderungen im staatlichen Bildungs- und Betreuungssystem (Ganztag) und stehen unseren Vereinen als verlässliche Partner zur Seite, um die neuen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kann man sich an Jorge Sandoval aus dem Referat Jugend melden:

 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 Telefon: +49 2388 30000 27

 

Fotos: (c) LSB NRW | Foto: Andrea Bowinkelmann

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Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst und wie diese genutzt werden:

1. Erhebung und Verarbeitung von Daten

Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain.

Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.

Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung, machen.

2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und für die technische Administration.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt.

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

3. Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

Sicherheitshinweis:

Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

Westfälischer Turnerbund e.V.


Zum Schloss Oberwerries
Referat Jugend 
59073 Hamm
Tel.: 0 23 88 / 30 00 00
Fax: 0 23 88 / 30 00 099


Referat Jugend

Ernst Mackel      Stephan Gerhart  
Tel:
0 23 88 / 30 00 028
Tel:
0 23 88 / 30 00 024
Fax:
0 23 88 / 30 00 099
Fax:
0 23 88 / 30 00 099

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ernst mackel-1                gerry   
     

 

Informationen zur Anmeldung und Teilnahme


Beratung

Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle beraten gern telefonisch oder persönlich:
     Westfälischer Turnerbund,
     Zum Schloss Oberwerries,
     59073 Hamm
Telefon:
Telefax:
Internet:
e-mail:
Referat Jugend Internet:
Referat Jugend e-mail:
  0 23 88 / 30 00 00
0 23 88 / 3 00 00 99
www.wtb.de
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www.wtj-online.de
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Geschäftsbedingungen

 

Anmeldung

Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich oder online erfolgen. Die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen sind der Anmeldung beizulegen bzw. bei Online-Anmeldungen per Post nachzusenden. Pro Person und Lehrgang ist jeweils ein Anmeldeformular zu verwenden. Jede schriftliche Anmeldung ist verbindlich und wird in postalischer Reihenfolge bearbeitet und bestätigt. Das Anmeldeformular finden Sie auf Seite 73 oder im Internet unter: www.wtb.de.

Anmeldungen müssen spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn in der Geschäftsstelle des WTB vorliegen.

Wichtig!

 

Der Nachweis einer Vereinszugehörigkeit muss durch den Vereinsstempel auf dem Anmeldeformular nachgewiesen werden. Dies gilt ausschließlich für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen, Lehrgängen der Fachgebiete sowie Lehrgängen im Bereich Leistungssport und der Turnspiele. Ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer/innen eine Einladung mit Lehrgangsunterlagen und Anreisehinweis. Ist ein Lehrgang ausgebucht, werden die nachfolgenden Anmeldungen in einer Warteliste geführt. Mehrfachmeldungen eines Vereins zu einem Lehrgang können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) den Termin und/ oder Ort der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die gezahlten Gebühren zurück bzw. die Möglichkeit, an einer Ersatzveranstaltung teilzunehmen. Änderungen im Zeitablauf bleiben dem Veranstalter vorbehalten. In Einzelfällen (z.B. bei Erkrankung) kann der Veranstalter die Leitung eines Lehrganges ändern und einen anderen Referenten mit dieser Aufgabe betrauen.

Teilnahmegebühr/Gymcard/Frühbucherrabatt

 

Inhaber/innen der GymCard (Informationen zur Gymcard siehe S. 10) können viele Lehrgänge des Westfälischen Turnerbundes zu einem attraktiven kostengünstigen GymCard Preis buchen. Der CymCard Preis kann nur gewährt werden, wenn die eigene GymCard Nummer bei der Anmeldung angegeben wird oder eine Kopie des GymCard–Antrages beigefügt ist. Für Lehrgangsmaßnahmen, die vorab ohne diese Nachweise gebucht wurden, können im Nachhinein keine GymCard–Preise gewährt werden. Die Teilnahmegebühr wird ausschließlich per
Einzugsverfahren ca. eine Woche vor Lehrgangsbeginn von dem jeweils angegebenen Girokonto abgebucht. Davon abweichende Regelungen werden den Interessent/innen rechtzeitig mitgeteilt. Teilrückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht möglich.
Regelungen für Teilnehmer aus anderen Landesturnverbänden bzw. Externe
Teilnehmer/innen anderer Landesturnverbände, die einem Verein des DTB angehören, werden zunächst auf einer Warteliste geführt. Es gelten die gleichen Teilnahmegebühren wie für WTB-Vereinsmitglieder. Personen aus anderen Verbänden oder Institutionen, die nicht Mitglied im DTB/WTB sind, kommen auf eine Warteliste. Hier ist eine erhöhte Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei freien Kapazitäten werden Personen von der Warteliste über eine mögliche Teilnahme informiert.

Frühbucherrabatt

 

Für viele Lehrgänge der DTB Akademie wird bis zum 28.2.2010 (Poststempel) ein attraktiver Frühbucherrabatt gewährt. Die Höhe der Ermäßigung ist unterschiedlich und richtet sich nach dem zeitlichen Umfang der Maßnahme. Der Frühbucherrabatt ist bei den entsprechenden Lehrgangsmaßnahme ausgewiesen.

Abmeldung / Stornoregelung

 

Abmeldungen sind der WTB-Geschäftsstelle ausschließlich schriftlich mitzuteilen. Folgende Stornogebühren fallen bei einer Abmeldung vor Lehrgangsbeginn an:
bis 4 Wochen = 15,– Bearbeitungsgebühr
bis 8 Tage = 50% der Teilnahmegebühr
unter 8 Tage = 90% der Teilnahmegebühr
Bei Nichtteilnahme wird die gezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
Dies gilt auch bei Vorlage eines Attestes.

Unterkunft / Verpflegung in der Landesturnschule Oberwerries

 

Die Übernachtung erfolgt in der Regel in Zwei-Bett-Zimmern. Nach vorheriger Abstimmung kann ein Einzelzimmer bei freien Kapazitäten gegen Aufpreis gebucht werden. Die Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittagessen, und Abendessen.

Datenschutz

 

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende entsprechend dem neuesten Bundesdatenschutzgesetz damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Westfälischen Turnerbundes verwendet werden.


Kontakt

Westfälischer Turnerbund e.V.
Zum Schloss Oberwerries
59073 Hamm

Telefon: 02388 / 30000-0
Telefax: 02388 / 30000-45

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.wtb.de

Vereinsregister-Nr. 609 | Steuer-ID-Nr. DE 125 22022 8

Vorstand im Sinne des §26 BGB

  • Manfred Hagedorn (WTB-Präsident)
  • Oliver Rabe (Vizepräsident Verbandsentwicklung, Vereine)
  • Uwe Goclik (Vizepräsident Finanzen)
  • Heike Offermann (Vorsitzende Turnerjugend)

Redaktion

Geschäftsstelle Westfälischer Turnerbund e.V.

Haftungsausschluss

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Datenschutzerklärung

zur Datenschutzerklärung

Für das Kinderturnen in der wtj ist zuständig:        Tanja Gerdes

Kinderturnen im WTB

Kinderturnen ist die motorische Grundlagenausbildung für Alle. Kinderturnen ist mehr als Auf-, Um- und Unterschwung, mehr als Handstandabrollen,...

Kinderturnen im WTB ist mehr, als viele glauben!

Unsere Auffassung vom Kinderturnen wird durch 4 Säulen getragen. Diese 4 Säulen sind Bestandteil des „Kleeblatts“, auch bekannt als die grundsätzliche Konzeption der (Lehr-) Arbeit im Bereich der Westfälischen Turnerjugend.  

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Unser Anliegen ist eine umfassende Förderung der Persönlichkeit der Kinder in den Turnvereinen. Umfassend bedeutet für uns, dass neben der motorischen auch die soziale und die kognitive Entwicklung der Kinder für die Arbeit im Kinderturnen eine wichtige Rolle spielt. Diese ganzheitliche Sichtweise spiegelt sich in den Aktivitäten, Aus- und Fortbildungen sowie Freizeiten der Westfälischen Turnerjugend wieder. Kinderturnen im WTB ist mehr als die ausschließliche Vermittlung turnerischer Fertigkeiten. Kinderturnen ist vielseitig, bunt, offen und flexibel. Kinderturnen orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und bezieht die Kinder mit in die alltägliche Arbeit ein.
 

Kinderturnen ist Bewegungslernen, Können, Leisten, Gesundheit, Körpererfahrung, Ästhetik...

... denn Kinder wollen sich bewegen. Kinderturnen ist Turnen und noch viel, viel mehr. Körperliche Erfahrungen sind ein wesentlicher Bestandteil motorischer Entwicklung. Neben diesen Erfahrungen bietet das Kinderturnen auch eine Schulung motorischer Grundfertigkeiten, sowie eine Ausbildung spezieller (turnerischer) Fertigkeiten. Durch eine vielfältige, inhaltliche und methodische Gestaltung erfahren Kinder ihr eigenes Leistungsvermögen (auch im Vergleich mit anderen).

 

Kinderturnen ist Erlebnis, Spannung, Risiko...

... denn Kinder lieben Herausforderungen. Gemäß den individuellen Voraussetzungen können diese Herausforderungen ganz unterschiedlich sein, denn jedes Kind hat seine eigenen Grenzen. Von der Rolle vorwärts zum Salto, der Gang über eine wackelige Brücke oder aber der Applaus nach einer gelungenen Aufführung sind Beispiele für Erlebnisse im Kinderturnen. Mit jedem neuen Erlebnis wachsen Kinder ein Stück weiter in Richtung einer ausgeglichenen und selbstbewussten Persönlichkeit.

 

Kinderturnen ist Mitbestimmung und Mitgestaltung...

... denn Kinder wollen auch was zu sagen haben. Demokratische Strukturen kennen zu lernen und v.a. mit Leben zu füllen ist eine weitere Säule des Kinderturnens im WTB. Kinder erleben sich als kompetente Mitgestalter der Turnstunde Sportstunde und nicht nur als bloße Konsumenten, sind motiviert und aktiv bei „ihrer“ Sache und lernen so, dass auch ihre Stimme zählt.

 

Kinderturnen ist Kommunikation, Geselligkeit...

... denn Kinder fühlen sich unter Ihresgleichen wohl. Kinderturngruppen bieten den Kindern Geborgenheit und Sicherheit. Sie bieten einen Schonraum, in dem sich Kinder erleben, sich mit anderen austauschen und gemeinsam Spaß haben können. In der Auseinandersetzung mit anderen Kindern der Gruppe werden soziale Umgangsformen (Rücksichtnahme, Hilfestellung, ...) geübt und gefestigt.  

 

 

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Kinderturnen im WTB ist viel, viel mehr als „nur“ Turnen. 

 

 

                                                          Jugendordnung   

 § 1    Name und Mitgliedschaft
Die Westfälische Turnerjugend -wtj- ist die Gemeinschaft aller jungen Menschen des Westfälischen Turnerbundes (WTB) und ihrer gewählten Vertreter/­innen.Die Mitgliedschaft regelt die Satzung des Westfälischen Turnerbundes.
§ 2    Grundsätze
 
Die Westfälische Turnerjugend will jungen Menschen helfen, sich zu gesunden und lebensfrohen Menschen zu entwickeln. Sie erstrebt die selbstständig entscheidende Persönlichkeit, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen, der Gesellschaft und der Umwelt bewusst ist und danach handelt.Sie bekennt sich zum freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung. Grundlage ihrer Arbeit ist das von Friedrich-Ludwig Jahn begründete Turnen.Von ihren Mitgliedern fordert die wtj die Anerkennung der Menschenrechte. Die wtj übt partei-politische Neutralität sowie religiöse und weltanschauliche Toleranz.
 § 3    Aufgaben
3.1        Die Hauptaufgabe der wtj ist die umfassende Förderung der Bewegungskultur. Zugleich erfüllt die wtj in ihrem Gemeinschaftsleben gesellschafts- und bildungspolitische Aufgaben.
3.2       Grundlage für alle Maßnahmen ist die Berücksichtigung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung der jungen Menschen unter Beachtung ganzheitlicher Gesundheitsaspekte.
3.3       Die wtj bemüht sich um eine altersgemäß gestaltete Freizeit und orientiert sich dabei an den Bedürfnissen junger Menschen. Die wtj sieht es als ihre Aufgabe an, die Kultur des eigenen Volkes zu fördern und Kulturen anderer Völker zu respektieren. Damit trägt  sie zum gegen-seitigen Verstehen und Achten der Völker bei.
3.4               Die wtj strebt zur Verwirklichung ihrer Aufgaben die Zusammenarbeit mit allen Trägern der Jugendhilfe an.
 § 4    Verwaltung
4.1        Die wtj führt und verwaltet sich selbst unter Anerkennung der Satzung und der Ordnungen des Westfälischen Turnerbundes.
4.2       Die wtj entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
4.3       Die Jugendordnungen der Turngaue (Mitgliedsverbände), der Bezirke, Vereine und Abteilungen dürfen nicht im Widerspruch zu dieser Jugendordnung stehen.
 § 5    Gremien der wtj
Beschlussgremien sind
5.1        die Vollversammlung
5.2       der Hauptausschuss
5.3       der Vorstand
weitere Gremien sind
5.4       der Jugendrat
5.5       die Arbeitskreise
5.6       die Projektgruppen
 
 § 6    Vollversammlung
6.1        Die Vollversammlung ist das oberste Organ. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie tagt in den Jahren, in denen ein Landesturntag stattfindet. Sie tagt vor dem Landesturntag.
6.2       Der Vollversammlung gehören stimmberechtigt an:
6.2.1     die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses
6.2.2     aus den Turngauen (Mitgliedsverbänden) 70 Abgeordnete der Turnerjugend.Die Aufteilung erfolgt entsprechend der letzten Bestandserhebung im Verhältnis der Mitglieder bis 27 Jahren in den Turngauen (Mitgliedsverbänden). Die Abgeordneten sollen mindestens 14 Jahre und nicht älter als 27 Jahre sein. Je Turngau (Mitgliedsverband) darf 1/3 der Abge-ordneten diese Altersgrenze überschreiten.
6.3       Der Vorstand bestimmt Ort und Zeit für die Vollversammlung und stellt die Tagesordnung auf. Er gibt Ort und Zeit mindestens 12 Wochen, die Tagesordnung mindestens 6 Wochen vor der Vollversammlung im amtlichen Mitteilungsblatt des Westfälischen Turnerbundes bekannt.
6.4       Der Vollversammlung der wtj obliegt es:
6.4.1     die schriftlichen Berichte des Vorstandes, der Landesjugendfachwarte/innen und der Arbeitskreise entgegenzunehmen;
6.4.2     den Haushaltsabschluss zu verabschieden;
6.4.3     den Vorstand zu entlasten;
6.4.4     die Mitglieder des Vorstandes zu wählen;
6.4.5     die Beauftragten für Landesjugendfachwarte und für Gruppenwettbewerbe zu wählen
6.4.6     die Landesjugendfachwarte/innen auf Vorschlag des jeweiligen Landesfachausschusses zu wählen. Sollte kein Vorschlag erfolgen, liegt das Vorschlags­recht bei der Vollversammlung;
6.4.7     zum Landesturntag des WTB 20 Abgeordnete zu wählen;
6.4.8     Richtlinien für die Arbeit der wtj festzulegen;
6.4.9     über Anträge zu beschließen, Anträge müssen spätestens 3 Wochen vor der Vollversammlung schriftlich beim Vorstand vorliegen;
6.4.10   Änderungen der Jugendordnung zu beschließen.
6.5       Außerordentliche Vollversammlungen kann der Vorstand einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens 2/3 der Stimmberechtigten der Vollversammlung oder der Hauptausschuss mit 2/3-Mehrheit dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt. Eine außer­ordentliche Vollversammlung muss nach den Bestimmungen in § 6.3 einberufen und spätestens vier Monate nach der Antragstellung durchgeführt werden.
 § 7    Hauptausschuss
7.1.       Dem Hauptausschuss gehören stimmberechtigt an:
7.1.1      Der Vorstand;
7.1.2     je Turngau (Mitgliedsverband) zwei Jugendwarte/innen oder je ein/e von ihnen Beauftragte/r;
7.1.3     je Turngau (Mitgliedsverband) zwei Beauftragte des Bereiches Jugendturnen;
7.1.4     je Turngau (Mitgliedsverband) zwei Beauftragte des Bereiches Kinderturnen;
7.1.5     je Turngau (Mitgliedsverband) ein/n Beauftragte/r für die Öffentlichkeitsarbeit;
7.1.6     die Landesjugendfachwarte/innen oder je ein/e durch ihn/sie beauftragte/r Vertreter/in;
7.1.7     der/die Beauftragte für Landesjugendfachwarte
7.1.8     der/die Beauftragte für Gruppenwettbewerbe
7.2.       Dem Hauptausschuss gehören mit beratender Stimme an:
7.2.1     alle weiteren gewählten Mitglieder der Jugendführungen der Turngaue (Mitgliedsverbände); 7.2.2     die Beauftragten der wtj in den Fachausschüssen;
7.2.3     die Mitglieder der Arbeitskreise;
7.2.4     die Mitglieder der Projektgruppen.
7.3       Der Hauptausschuss tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er ist Beschlussorgan für alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind.
7.4       Der Vorstand gibt Tagungsort, -zeit sowie die Tagesordnung mindestens vier Wochen vor der Sitzung des Hauptausschusses den Mitgliedern des Hauptausschusses bekannt.
7.5       Außerordentliche Versammlungen des Hauptausschusses kann der Vorstand mit 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens 25% der Stimmberechtigten dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. Eine außerordentliche Sitzung des Hauptausschusses muss spätestens zwei Monate nach der Antragstellung durchgeführt werden.
7.6       Die Aufgaben des Hauptausschusses sind u.a.:
7.6.1     die Beschlüsse der Vollversammlung auszuführen;
7.6.2     Veranstaltungen der wtj festzulegen;
7.6.3     die Delegierten der wtj zu den Vollversammlungen derjenigen Organisationen zu wählen, in denen die wtj Mitglied ist;
7.6.4     die vom Vorstand beauftragten neuen Mitarbeiter/innen in ihrem Amt zu bestätigen;
7.6.5     den Haushaltsplan zu verabschieden;
7.6.6     Arbeitskreise und deren Besetzung zu bestimmen;
7.6.7     Arbeitsaufträge an den Vorstand zu geben.
7.7       Wenn keine die gesamte wtj betreffenden Probleme anstehen, können die Beratungen des Hauptausschusses getrennt als Tagung der Mitgliedsgruppen §§ 7.1.1 bis 7.1.6 durchgeführt werden.
 § 8    Jugendrat
8.1        Dem Jugendrat gehören an:
8.1.1      Der Vorstand;
8.1.2     je Turngau (Mitgliedsverband) ein/e Jugendwart/in oder ein/e von ihm/ihr Beauftragte/r;
8.1.3     der/die Beauftragte für Landesjugendfachwarte
8.1.4     der/die Beauftragte für Gruppenwettbewerbe
8.2       Der Jugendrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
8.3       Der Vorstand gibt Tagungsort, -zeit sowie die Tagesordnung mindestens vier Wochen vor der Sitzung des Jugendrates den Mitgliedern des Jugendrates bekannt.
8.4       Der Jugendrat berät über Grundsatzfragen. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter.
 § 9    Vorstand
9.1.       den Vorstand bilden:
9.1.1     zwei Vorsitzende
9.1.2     das Vorstandsmitglied für Jugend
9.1.3     das Vorstandsmitglied für Kinder
9.1.4     das Vorstandsmitglied für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
9.1.5     das Vorstandsmitglied für Lehrarbeit
9.1.6     der/die Jugendsprecher/in
9.1.7     zwei Beisitzer/innen
9.1.8    der/die Jugendsekretär/in (beratend)

9.2       Eine*r der Vorsitzenden ist Mitglied des Präsidiums des Westfälischen Turnerbundes.

9.3       Der/die Jugendsprecher/in vertritt die Interessen der jugendlichen Mitglieder des WTB im Vorstand der wtj. Er/sie darf bei seiner/ihrer Wahl nicht älter als 20 Jahre sein.

 § 10   Wahl des Vorstandes

10.1      Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Vollversammlung auf 2 Jahre gewählt. Bei der turnusgemäßen Wahl im Jahr 2023 wird einmalig ein Jugendvorstand für eine Amtszeit von 1 Jahr gewählt. Diese Möglichkeit der einmaligen Wahl auf 1 Jahr ist auf die Vollversammlung 2023 befristet.

10.2      Der /Die Jugendsekretär/in ist hauptberufliche/r Mitarbeiter-/in.

 § 11   Aufgaben des Vorstandes

11.1       Der Vorstand erledigt nach den Beschlüssen und Aufträgen der Vollversammlung und des Hauptausschusses alle dadurch anfallenden Arbeiten sowie die laufenden Geschäfte.

11.2      Besondere Aufgaben in turnfachlichen Bereichen erledigt der Vorstand, indem er die betreffenden Landesjugendfach­warte/innen und Beauftragten der wtj in den Fachausschüssen zur Beratung hinzuzieht.

11.3      Der Vorstand entscheidet über die Einrichtung und die Besetzung von Arbeitskreisen  Er bildet mindestens die Arbeitskreise Kinder und Jugend. Die Beauftragten für Landesjugendfachwarte und Gruppenwettbewerbe sind Mitglieder des Arbeitskreises Jugend

11.4      Für besondere Aufgaben kann der Vorstand Aufträge auf Zeit vergeben. Bei Bedarf können Projektgruppen gebildet werden.

11.5      Der Vorstand stellt für die Arbeit der Arbeitskreise und Projektgruppen allgemeine Richtlinien auf.

11.6      Der Vorstand entsendet:

11.6.1    die Beauftragten der wtj in die Fachausschüsse;

11.6.2    Vertreter/innen in weitere Gremien, zu denen die wtj Entsendungsrecht hat (Ausnahmen siehe §§ 6.4.6, 7.6.3)

11.7      Ist ein Amt im Vorstand nicht besetzt, soll der Vorstand eine/n Andere/n mit der Wahrnehmung der Geschäfte dieses Amtes beauftragen. Die Bestätigung erfolgt durch den Hauptausschuss.

11.8      Unbesetzte Ämter von Landesjugendfachwarten/innen kann der Vorstand in Absprache mit dem Landesfachwart und dem Beauftragten für Landesjugendfachwarte kommissarisch besetzen. Die Bestätigung obliegt dem Hauptausschuss.

 § 12   Referat Jugend

Die anfallenden Arbeiten werden von hauptberuflichen Mitarbeitern/innen im Referat Jugend entsprechend den Weisungen des Vorstandes der wtj erledigt. Die Arbeiten werden durch den Geschäfts- und Aufgabenverteilungsplan geregelt.

 § 13   Änderung der Jugendordnung

Eine Änderung der Jugendordnung der Westfälischen Turnerjugend bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten der Vollversammlung.
Anträge dazu müssen in vollem Wortlaut auf der Tagesordnung der Vollversammlung stehen.

  Zuletzt geändert und verabschiedet durch die wtj-Vollversammlung am 9.12.2023 in Oberwerries, Hamm  

12.12.2023