1. Kinderturnen
Was ist Kinderturnen?
Kinderturnen ist das vielseitige Spielen und Bewegen sowie die
ganzheitliche motorische Grundlagenausbildung an und mit Geräten. Es bietetKindern Bewegungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, die sie für eine gesunde
Entwicklung benötigen. Kinderturnen ist ein wichtiger Bestandteil in der sich
wandelnden Bewegungswelt von Kindern, im Sinne einer Welt zum Bewegen und
Begreifen. Kinderturnen bietet Kindern vielfältige Bewegungserlebnisse und trägt
dazu bei, ihre motorischen Grundlagen zu verbessern. Die Ausrichtung und Inhalte
von Kinderturnen sind in dem Ordner „Kinderturnen - Motorische
Grundlagenausbildung / Arbeitshilfen für Übungsleiter/innen“ zusammengefasst und
werden durch die sechs Botschaften des Kinderturnens „Bewegen, Üben, Spielen,
Mitmachen, Erleben und Können“ verdeutlicht.
2. Kinderturn-Club
Was ist der Kinderturn-Club?
Im Kinderturn-Club werden alle Kinderturn-Angebote des Vereins für Kinder von vier
bis zehn Jahren zusammengefasst. Kinderturn-Clubs zeichnen sich aus durch kleine
Kindergruppen, betreut durch gut ausgebildete lizenzierte Übungsleiter/innen. Sie
bieten abwechslungsreiches Kinderturnen im Sinne des DTBs (siehe Kinderturnen)
an. Sie sind zukunftsorientiert und bringen ein hohes Maß an Engagement im
Interesse der Kinder mit.
Welche Vorteile hat der Verein?
Der Kinderturn-Club bietet Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation
innerhalb des Vereins, zur Stärkung der Position des Kinderturnens und der Bindung
von Kindern, Eltern, Übungsleiter/innen und Helfern. Er kann als Marketinginstrument
zur Sicherung und Verbesserung der materiellen Grundlage genutzt werden.
Der Kinderturn-Club bietet
• Qualitätssicherung
Leitung der Kinderturn-Gruppen durch lizenzierte Übungsleiter/innen, die sich
regelmäßig fortbilden
Regelmäßige Schulungen und Erfahrungsaustausch der Clubleiter/innen
Unterstützung der Arbeit von Vereinsmitarbeiter/innen
Verein kann sich als qualitativ hochwertiger und kompetenter Anbieter von
Bewegungsförderung positionieren
• Kommunikationsförderung
Das Kinderturnen wird von der Öffentlichkeit besser wahrgenommen
Profilierung gegenüber Wettbewerbern
Bessere Kooperationsmöglichkeiten mit Partnern
Positionierung des Kinderturnens innerhalb des Vereins
Kommunikation zwischen Verein und Clubmitgliedern
Kommunikation der Clubmitglieder untereinander
Gesteigerte Identifikation der Mitglieder mit dem Angebot und dem Verein -Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung
• Attraktivität
Nutzung von überregionalen Angeboten und Aktionen des
DTB Kinderturn-Clubs und seinen externen
Kooperationspartnern und Sponsoren
Gesteigerter Zuspruch von Eltern und Kindern durch Angebote, die Spaß
machen.
• Kostenloser Service
o Viermal jährlich Kinderturn-Hefte für alle Mitglieder
o Clubcards, Aufkleber, Luftballons im Startpaket für alle Mitglieder,
kostenlose Nachbestellung bei Bedarf
o Maskottchen und Logo (auf CD bzw. als Download im Internet) dürfen
für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden
o einen Leitfadenordner mit Tipps und Anregungen sowie Vorlagen für
die Öffentlichkeitsarbeit
o Vierteljähliche Aussendung von Praxismaterialien
o Newsletter mit Praxistipp alle zwei Monate
o Unterstützung und Beratung durch das Kinderturn-Club Büro
(Clubtelefon oder Mail)
o Spezielle Aktionen und Wettbewerbe mit attraktiven Preisen
o Ein kostenloses Kinderturn-Club T-Shirt
o Kostenlose Schulungen und Treffen für Clubleiter/innen und
Bereitstellung des Ordners Kinderturnen – Motorische
Grundlagenausbildung / Arbeitshilfen für Übungsleiter/innen
Gibt es Unterstützung und Materialien?
Im Kinderturn-Club Büro erhalten Sie Hilfe bei der Einrichtung und Verwaltung des
Kinderturn-Clubs in beratender Form. Kann Ihnen das Clubbüro einmal nicht direkt
weiterhelfen, sind wir bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner behilflich.
Des Weiteren stellt der DTB kostenlose Materialien (siehe oben Kostenloser Service)für die Kinderturn-Clubs zur Verfügung.
Gibt es ein CI (Corporate Identity), ein gemeinsames
Erscheinungsbild für alle Kinderturn-Clubs?
Ja. Alle Kinderturn-Clubs erhalten das Kinderturn-Club Logo, das
Maskottchen Taffi und verschiedene Vorlagen als Dateien auf
CD. Das Logo ist bei allen Veröffentlichungen den Kinderturn-Club betreffend zu
verwenden. Darüber hinaus können die vom DTB zur Verfügung gestellten Plakate
und Flyer genutzt werden.
Kann die Clubleitung auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Das DTB Kinderturn-Club Büro benötigt eine Ansprechperson als
Clubleitung. Vereinsintern können Sie dies gerne aufteilen.
3. Einrichtung eines Kinderturn-Clubs
Was ist zu tun, um einen Kinderturn-Club zu eröffnen?
1. Das Konzept Kinderturn-Club im Verein vorstellen und die Zustimmung des
Vorstandes und der Übungsleiter/innen einholen
2. Eine/n Clubleiter/in benennen
3. Bewerbungsbogen ausfüllen, mit den Kopien aller Lizenzen an den DTB
Kinderturn-Club senden und Vertrag anfordern. Wichtig! Bitte beachten Sie, dass
Sie vom Eingang der Bewerbung im Kinderturn-Club Büro bis zum Erhalt des
Startpakets etwa 2 Monate (Bearbeitungs- und Postlaufzeit sowie Zeit für
eventuelle Nachfragen, usw.) einplanen müssen.
4. Vorbereiteter Vertrag wird der Clubleitung übersandt
5. Vertrag vom Vereinsvorsitzenden unterschreiben lassen und an den DTB
zurücksenden
6. Das Startpaket wird der Clubleitung zugeschickt, der Kinderturn-Club ist
eingerichtet
Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
An das Kinderturn-Club Büro der Deutschen Turnerjugend oder an die/ den
zuständige/n Ansprechpartner/in der Landesturn(er)jugend. Die entsprechenden
Kontaktdaten finden Sie unter www.kinderturnclub.de - Weiterführende Infos
Kontakte - Ansprechpartner in den Landesturn(er)jugenden.
Wie viel Arbeit steckt hinter der Einrichtung und Verwaltung des Kinderturn-Clubs?
Der Verwaltungsaufwand ist gering! Nach der Einrichtung muss künftig lediglich die
Anzahl der Mitglieder auf aktuellem Stand gehalten werden. Der/die Clubleiter/in
verteilt die Clubcards und 4x im Jahr die Kinderturn-Hefte an die Clubkinder.
Was muss ich mehr machen und warum sollte ich mir als Verein/ Clubleiter/inmehr Arbeit machen?
Ich engagiere mich mehr und betreibe Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem teile ich die
Hefte und Clubcards aus. Ich setze mich für das Wohl der Kinder und die Verbreitung
des Kinderturnens ein. Mir liegt das qualitativ hochwertige Kinderturnen am Herzen,
welches ich in unserem Verein voranbringen möchte.
Weitere Gründe finden sich unter „Welche Vorteile hat der Verein?“ und unter „Gibt
es Unterstützung und Materialien?“
4. Vertrag
Warum gibt es einen Vertrag und was regelt dieser?
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen DTB und Verein
und unterstreicht das gemeinsame Interesse, das Kinderturnen zu fördern.
Wie lange läuft der Kinderturn-Club Vertrag?
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende
aufgekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Gibt es einen Vertrag für den Verein oder für einzelne Gruppen?
Es kann immer nur ein Verein einen Kinderturn-Club gründen, daher gibt es keinen
Vertrag für einzelne Gruppen. Alle Kinderturn-Gruppen aus dem breitensportlichen
Bereich, die ihre Mitglieder beim DTB melden und Kinderturnen im Sinne des DTB
anbieten gehören dann zum Kinderturn-Club des Vereins.
Dürfen mehrere Kinderturn-Clubs in einem Verein sein?
Nein, der Vertrag wird mit dem Verein geschlossen. Alle Kinderturn-Gruppen aus
dem breitensportlichen Bereich, die ihre Mitglieder beim DTB melden und
Kinderturnen im Sinne des DTB anbieten gehören dann zum Kinderturn-Club des
Vereins.
Warum muss der/die Vereinsvorsitzende den Vertrag unterzeichnen?
Es ist wichtig, dass die Entscheidung Kinderturn-Club zu werden vom Gesamtverein
befürwortet wird. Der Verein soll als Ganzes hinter dem Kinderturn-Club stehen. Für
den Vertrag muss eine für den Verein unterschriftsberechtigte Person, welches
üblicherweise (laut Vereinssatzung) der/die Vereinsvorsitzende ist, den Vertrag
unterzeichnen.
5. Kosten
Was kostet der Kinderturn-Club?
Der Kinderturn-Club ist ein Service des DTBs für seine Mitgliedsvereine zur
Förderung des Kinderturnens. Er ist für den Verein kostenlos. Die Kinder zahlen
lediglich den Mitgliedsbeitrag des jeweiligen Vereins, in dem sie Mitglied sind. Für
den Kinderturn-Club werden keine zusätzlichen Beiträge verlangt.
6. Urkunde
Gibt es eine Urkunde/ Auszeichnung für den Verein und wer überreicht diese?
Jeder Kinderturn-Club erhält zur Eröffnung eine Urkunde. Diese wird von der
zuständigen Landesturn(er)jugend zugeschickt oder bei der Eröffnung durch eine/n
Vertreter/in übergeben.
7. Daten
Welche Daten werden von den Kinderturn-Club Gruppen benötigt?
An das Kinderturn-Clubbüro müssen regelmäßig die aktuellen Kinderzahlen
übermittelt werden, es werden keine Daten wie Name oder Alter der Kinder benötigt.
Außerdem müssen die jeweiligen Übungsleiter/innen der Gruppen gemeldet und
deren Lizenzen in Kopie eingereicht werden.
Wer meldet die Daten an das Club-Büro?
Dies sollte üblicherweise der/die Clubleiter/in oder eine von ihm/ihr beauftragte
Person gesammelt für den gesamten Kinderturn-Club übernehmen.
Wie oft melde ich die aktuellen Daten an das Club-Büro?
Immer wenn sich an der Kinderzahl des Kinderturn-Clubs etwas ändert.
Üblicherweise reicht eine Meldung etwa alle 3-6 Monate.
8. Lizenzfragen
Welche Lizenzen braucht die Clubleitung?
Der/ die Clubleiter/in muss nicht in den Kinderturn-Gruppen tätig sein und benötigt
somit keine gültige Übungsleiterlizenz. Er/Sie kann z.B. ein Vorstandsmitglied sein,
muss Vereinsmitglied und dem DTB als Mitglied gemeldet sein.
Welche Lizenzen brauchen die Übungsleiter/innen?
Lizenzierte Übungsleiter/innen betreuen die Gruppen. Eine der nachfolgend
aufgeführten Bedingungen muss erfüllt sein:
1. Die ÜL-Lizenz „Kinderturnen“
2. Die P-Lizenz „Gesundheitsförderung im Kinderturnen“
3. Die ÜL-Lizenz „Freizeitsport mit Kindern“ (*)
4. Die ÜL-Lizenz „Breitensport Kinder und Jugendliche“ (*)
5. Allgemeine Lizenzen, die zu einer Zeit ausgestellt wurden, als es die
Differenzierung „Kinderturnen“ noch nicht gab (*)
6. Diplom-Sportlehrer/innen, Sportlehrer/innen und Gymnastiklehrer/innen (*)
(*) vorausgesetzt, es können mindestens 60 LE Fortbildung im „Kinderturnen“
nachgewiesen werden, davon 15 LE in den letzten 3 Jahren. Diese verlangten 60 LE
Fortbildung können teilweise durch Vereinspraxis im Bereich „Kinderturnen“ ersetzt
werden:
Nachweispflichtig bleiben 30 LE Fortbildung im Kinderturnen, die weiteren 30 LE
können durch zwei Jahre Vereinspraxis im Kinderturnen ersetzt werden.
Werden auch Trainer-C- und Erwachsenenlizenzen anerkannt?
Diese Lizenzen werden wie allgemeine Lizenzen (siehe oben, unter Punkt 5
aufgeführt) behandelt.
Wo kann ich eine Übungsleiterausbildung machen und was kostet das?
Die Aus- und Fortbildungen werden von den Landesturnverbänden angeboten. Zu
den Kinderturn-Lizenzen fragen Sie Ihre Landesturn(er)jugend nach aktuellen
Terminen und Preisen.
Gebe ich jede Verlängerung meiner Übungsleiter-Lizenz an das Kinderturn-Club Büro weiter?
Zur Verlängerung des Kinderturn-Clubs wird geprüft, ob die
Voraussetzungen und Pflichten bezüglich Teilnahme an
Fortbildungen und Verlängerung der Lizenzen erfüllt wurden. Diese werden
spätestens zum Verlängerungszeitpunkt abgefragt und müssen dann entsprechend
an das Kinderturn-Club Büro weitergeleitet werden.
Was passiert mit dem Club, wenn kein/e qualifizierte/r Übungsleiter/in mehr da ist?
Der Verein muss sich um Ersatz bemühen. Spätestens zum Zeitpunkt der
Verlängerung müssen entsprechend qualifizierte Übungsleiter/innen benannt
werden, ansonsten kann der Kinderturn-Club nicht verlängert werden. Eine
Neubeantragung ist – sobald die Voraussetzungen wieder erfüllt werden – jederzeit
möglich.
Werden Kinderturn-Club Übungsleiter/innen extra bezahlt?
Die Bezahlung der Übungsleiter/innen liegt im Ermessen des Vereins, von Seiten des
DTBs gibt es hier keine Vorgaben.
9. Gruppen
Kann der Kinderturn-Club aus mehreren Gruppen bestehen?
Ja.
Welche Kindergruppen werden zum Kinderturn-Club gezählt?
Alle Kinderturn-Gruppen aus dem breitensportlichen Bereich, die ihre Mitglieder über
die Mitgliederbestandserhebung der Landessportbünde im Bereich Turnen und damit
dem DTB als Mitglieder melden und Kinderturnen im Sinne des DTB anbieten (siehe
Definition am Anfang). Leistungssport und Gerätturn-Gruppen bieten kein
Kinderturnen in diesem Sinne und sind somit keine Gruppen des Kinderturn-Clubs.
Wird in den Kinderturn-Club Stunden Leistung verlangt?
Nein. Kinderturnen ist die motorische Grundlagenausbildung und zeichnet sich durch
das vielseitige Spielen, Bewegen und Fertigkeitslernen mit und an Geräten aus. Der
Spaß an der Bewegung steht im Vordergrund.
Gibt es eine Mindestkinderzahl, um einen Kinderturn-Club gründen zu können?
Nein.
Was ist, wenn mehr als 20 Kinder kommen und meine Gruppe voll ist?
Die Größe der Kinderturn-Gruppen sollte im Schnitt 20 Kinder pro Übungsleiter/in
nicht überschreiten. Nehmen i.d.R. im Schnitt mehr als 20 Kinder an der Kinderturn-
Stunde teil, muss ein/e weitere/r Betreuer/in mit mindestens einem ÜL-Assistenten-
Schein eingesetzt werden oder eine neue Gruppe eröffnet werden. Ein/e
Übungsleiter/in kann auch mehrere Gruppen innerhalb des Kinderturn-Clubs
betreuen. Diese Vorgabe dient der Qualitätssicherung und ist auch aus Gründen der
Aufsichtspflicht einzuhalten.
Der Kinderturn-Club richtet sich an Kinder im Alter von 4-10 Jahren.
Was ist mit Kindern, die jünger oder älter sind?
Jüngere oder ältere Kinder, die in einer Kinderturn-Club Gruppe
mitturnen, gehören auch zum Kinderturn-Club und erhalten wie
alle anderen Gruppenmitglieder ebenfalls das Kinderturn-Heft und eine Clubcard.
Ganze Gruppen wie z.B. Eltern-Kind-Gruppen oder Jugendturngruppen, in denen die
Kinder in der Regel jünger als 4 Jahre bzw. älter als 10 Jahre sind, zählen nicht zum
Kinderturn-Club.
Gibt es entsprechende Folgeangebote für Kinder ab 11 Jahren?
Zurzeit gibt es noch keine Folgeangebote des DTBs wie einen Jugendturn-Club. Die
Angebote für ältere Kinder und Jugendliche sind vereinsspezifisch.
Dürfen auch andere Kindergruppen (Handball, Leichtathletik...) im Kinderturn-
Club sein?
Die Mitglieder müssen über die Mitgliederbestandserhebung der Landessportbünde
im Bereich Turnen und damit dem DTB als Mitglieder gemeldet sein und in den
Gruppen muss Kinderturnen im Sinne des DTB angeboten werden.
Warum brauchen wir noch mehr Kinder im Verein?
Mitglieder sind die Basis eines Vereins und sichern seinen Fortbestand. Eine frühe
Bindung an den Verein bietet die Chance auf langjährige Mitgliedschaften.
10. Schulungen und Treffen
Wie oft muss der/die Clubleiter/in an einer Schulung, einem Treffen teilnehmen?
Der/die Clubleiter/in verpflichtet sich zu einer einmaligen Teilnahme an einer
Einführungsschulung. Danach kann der/die Clubleiter/in an Clubleiterleiter/innen-
Treffen teilnehmen. Bei der Einführungsschulung erhalten die Clubleiter/innen
Grundinformationen zur Nutzung des Kinderturn-Clubs als Marketinginstrument. Es
geht dabei insbesondere um die Bausteine Öffentlichkeitsarbeit und Sponsoring und
darum, die Möglichkeiten zu entdecken, die der Kinderturn-Club bietet. Außerdem
wird ein Austausch der Clubleiter/innen angeregt. Bei den Clubleiter/innen-Treffen
steht neben einem Marketing-Kernthema der Austausch im Vordergrund. Eine
intensive Netzwerkbildung wird angestrebt.
Wie oft findet die Einführungsschulung für neue Clubleiter/innen statt?
Die Einführungsschulungen werden von den Landesturn(er)jugenden organisiert.
Diese entscheiden, je nach Bedarf, wie viele Schulungen jährlich stattfinden. Es
muss jedoch mindestens eine Einführungsschulung pro Jahr (ggf. in Kooperation mit
anderen Landesturn(er)jugenden) angeboten werden.
Wie oft findet das Clubleiter/innen-Treffen statt?
Die Clubleiter/innen-Treffen werden von den Landesturn(er)jugenden organisiert.
Diese entscheiden auch, wie viele Treffen jährlich stattfinden. Es wird jedoch
mindestens einmal pro Jahr angeboten.
Darf ich das Clubleiter/innen-Treffen mehrmals besuchen?
Ja, die Treffen sind ein Angebot an die Clubleiter/innen. Sie
können so oft daran teilnehmen, wie sie möchten.
Werden Clubleiter/innen-Einführungsschulung und -Treffen zur Lizenzverlängerung anerkannt?
Ja, Einführungsschulung und Treffen werden mit jeweils 4 LE zur Lizenzverlängerung
der Kinderturnen-C-Lizenz anerkannt.
11. Clubcard
Wozu dient die Clubcard?
Die Clubcard ist ein Mitgliedsausweis, ein Zugehörigkeitsmerkmal und dient damit
der Bindung der Kinder an den Verein.
Ein Verein kann vor Ort regionale Sponsoren finden, bei denen die Clubcard als
Berechtigungsausweis zum Einsatz kommt. Ebenso verhält es sich bei kurzfristigenüberregionalen Aktionen, die der DTB für alle Kinderturn-Clubs aushandelt und
anbietet.
Bekommen Kinder unter 4 Jahren auch eine Clubcard?
Jüngere oder ältere Kinder, die in einer Kinderturn-Club Gruppe mitturnen, gehören
auch zum Kinderturn-Club und erhalten wie alle anderen Gruppenmitglieder
ebenfalls das Kinderturn-Heft und eine Clubcard. Ganze Gruppen wie z.B. Eltern-
Kind-Gruppen oder Jugendturngruppen in denen die Kinder in der Regel jünger als 4
Jahre bzw. älter als 10 Jahre sind, zählen nicht zum Kinderturn-Club.
Wie lange ist die Clubcard gültig?
Die Clubcard ist entsprechend der Vertragslaufzeit für 2 Jahre gültig.
Wie bekomme ich neue Clubcards?
Wird der Kinderturn-Club um 2 Jahre verlängert, müssen auch die Clubcards
erneuert und neu beantragt werden. Hierzu wenden Sie sich an das Club-Büro.
Werden während der Vertragslaufzeit Clubcards für neue Mitglieder benötigt, können
diese einfach im Kinderturn-Club Büro nachbestellt werden.
Was steht auf den Clubcards?
Vereinsname und Gültigkeit werden automatisch aufgedruckt. Auf der Rückseite
können auf Wunsch Kontaktdaten des Vereins aufgedruckt werden. Wenn
gewünscht können außerdem die Namen und Geburtsdaten der Kinder auf die
Karten gedruckt werden. Hierzu schickt die Clubleitung eine zweispaltige Excel-
Tabelle mit den Namen und Geburtsdaten der Kinder an das Club-Büro. Die Daten
werden nur für den Druck der Clubcards verwendet und anschließend sofort
gelöscht.
Kann ich die Clubcards blanko bestellen und selbst beschriften?
Ja, dies ist möglich. Vereinsname und Gültigkeit werden automatisch aufgedruckt,
alle anderen Felder können frei gelassen werden. Die Karten können mit einem
Folienstift beschriftet werden.
Wo gibt es Vergünstigungen / überregionale Angebote für Kinderturn-Clubs?
Im DTB-Shop erhalten alle Kinderturn-Clubs eine 5%
Vergünstigung auf die Taffi-Produkte.
Auf der Internetseite „Kleinkinderturnen.de“ erhalten Kinderturn-Clubs ebenfalls eine
Vergünstigung. Am Jahresende werden 10% des Jahresumsatzes des Kinderturn-
Clubs als Gutschein für diesen Kinderturn-Club ausgestellt, der das ganze Folgejahr
gültig ist.
Weitere ggf. kurzfristige Vergünstigungen und Angebote, die von der DTJ oder den
LTJs ausgehandelt werden, werden regelmäßig im Kinderturn-Club Newsletter oder
auf den Serviceseiten für Kinderturn-Clubs im Internet kommuniziert.
12. Taffi
Gibt es Taffi als Stofftier?
Zurzeit leider noch nicht. Die DTJ ist mit verschiedenen Firmen in Verhandlung.
Kommt Taffi (das Ausleihkostüm), wenn ich ihn ausleihe, lebendig?
Das Taffi-Kostüm wird mit der Post versendet und kommt ohne Person.
Was muss ich tun, um Taffi auszuleihen?
Unter www.kinderturnclub.de (im passwortgeschützten Servicebereich für Kinderturn-
Clubs) gibt es einen Mietantrag. Dieser ist auszufüllen und an das Kinderturn-Club
Büro zu senden. Wenn das Kostüm zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist, wird
der Termin bestätigt und erscheint kurz danach auch in Taffis Terminkalender. Ist
das Kostüm ausgebucht, erhalten Sie selbstverständlich eine Absage.
Wie erfahre ich, ob Taffi Zeit hat, zu uns zu kommen?
Taffi hat einen Terminkalender, der im Internet unter www.kinderturnclub.de (im
passwortgeschützten Servicebereich für Kinderturn-Clubs) einsehbar ist. Außerdem
können die Termine auch direkt mit dem Kinderturn-Club Büro abgesprochen
werden.
13. Verschiedenes
Wie komme ich an weitere Hallenzeiten?
Es gibt kein Patentrezept für mehr Hallenzeiten. Empfehlungen sind, Kooperationen
mit Schule, Kindergarten und anderen Vereinen einzugehen, die Gemeinde oder das
Schulamt anzusprechen.
Werden die Kinderturn-Hefte mit der Post zu den Kindern geschickt?
Die Kinderturn-Club Hefte werden je Verein komplett an eine Adresse versendet. Die
Übungsleiter/innen verteilen die Hefte in den Kinderturn-Gruppen.
Ist das Kinderturn-Club Logo geschützt?
Das Logo ist geschützt und darf nur von Kinderturn-Clubs für nicht-kommerzielle
Zwecke verwendet werden. Ein entsprechender Passus dazu findet sich im
Kinderturn-Club Vertrag.
Wie erfahren die Eltern vom Kinderturn-Club, woher sollen sie das Konzept kennen?
Der Verein / die Clubleitung sollte die Eltern informieren. Dazu
kann er/sie Flyer des Kinderturn-Clubs verteilen und Plakate oder
Banner mit dem Kinderturn-Club Logo oder Taffi in der Halle aufhängen. Der Verein /
die Clubleitung kann eine Elterninfo erstellen und dabei insbesondere auf die Qualität
in den Übungsstunden hinweisen. Einige Textbausteine für eine Elterninfo werden
vom DTB im Kinderturn-Club Servicebereich auf der Internetseite zur Verfügung
gestellt und können auch im Kinderturn-Club Büro angefordert werden.
Gibt es andere Kinderturn-Clubs in meiner Nähe? Sind Kooperationen erwünscht?
Die Daten der Kinderturn-Clubleiter/innen können im passwortgeschützten
Servicebereich für Kinderturn-Clubs eingesehen werden und so können auch weitere
Kindertun-Clubs in der Region ausfindig gemacht werden. Kooperationen mit
anderen Kinderturn-Clubs sind wünschenswert.
Werden die Kinderturn-Stunden überprüft?
Nein, es gibt keine generelle Überprüfung und es kommt niemand, der die Stunden
kontrolliert.
Ändert sich durch die Einrichtung eines Kinderturn-Clubs etwas an den Inhalten meiner Kinderturn-Stunden?
Durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, den Austausch unter den
Clubleiter/innen und die vielen Praxistipps kann das Kinderturnen in Ihrem Verein
abwechslungsreicher, attraktiver und qualitativ hochwertiger werden.
Wie können Netzwerke gebildet, Stundenbilder und Ideen ausgetauscht werden?
Die Netzwerkbildung der Kinderturn-Clubs untereinander ist gewünscht und wird
gefördert. Ein intensiver Erfahrungsaustausch findet zum Beispiel bei den
Clubleiter/innen-Treffen statt. Schöne Stundenbilder und Ideen können dem
Kinderturn-Club Büro übermittelt werden. Wenn die Qualität der Unterlagen in
Ordnung ist und eventuelle Rechte Dritter (Urheberrecht) gewahrt werden, können
diese im Praxistipp des Newsletters veröffentlicht werden.