15 Euro - 90 Minuten - ganz viel Spaß!
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Kinderturn-Inhalte an allen Tagen im Angebot!
Mit über 80 Workshops geht die Akademie des Turnens vom 22. - 25. April an den Start. Freut euch auf ein tägliches Programm, mit vielen neuen und bekannten Referenten aus den Bereichen Gerätturnen, Kinderturnen, Rhythmische Sportgymnastik, Gymnastik/Tanz, Rope Skipping, Faustball, Aerobicturnen sowie Orientierungslauf, Parkour, Prellball und Trampolinturnen.
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„Inklusion im Kinderturnen – eine Woche voller Fachwissen und Praxistipps“
Corona hat auch den Sportalltag verändert, der digitale Austausch ist zur neuen Normalität geworden. Vom 03. bis 08. Mai 2021 dreht sich eine Woche lang alles um das Thema Inklusion im Kinderturnen — in digitalen Workshops und Fach-Vorträgen. Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland geben in Online-Formaten Fachwissen und anschauliche Praxistipps für die Turnstunde. Das Ziel: für Inklusion im Kinderturnen nachhaltig zu sensibilisieren.
Weiterlesen: Regionalliga Inklusion startet digitale Inklusionswoche
Die Sportjugend hat tolle neue Bewegungsangebote und Preisgelder für die Sportvereine, damit auch an den Ostertagen Abwechslung garantiert ist:
Derzeit werden den Kreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Dosen des Impfstoffs der Firma AstraZeneca zur Verfügung gestellt. Damit sollen seit dem 08.03.21 unter anderem allen Beschäftigten in KiTas, Kindertagespflege, Grundschulen, Förderschulen und in Einrichtungen der Jugendhilfe gesonderte Impfangebote gemacht werden. Dazu gehören auch Übungsleitungen, die aktuell regelmäßige Bewegungsangebote in diesen Einrichtungen durchführen, z. B. im Rahmen der pädagogischen Betreuung an Schulen.
Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Art des Beschäftigungsverhältnisses, sondern die regelmäßige Tätigkeit in den genannten Einrichtungen. Entsprechend gilt auch das Dienstortprinzip. Das heißt, zuständig für die Organisation der Impfungen ist die Kommune, in deren Einrichtung die Tätigkeit ausgeübt wird. Um die Prüfung des Impfanspruchs zu erleichtern, können die Kreise und kreisfreien Städte von impfwilligen Personen die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung einfordern. Hierzu kann ein über die Website des MAGS NRW abrufbarer Vordruck verwendet werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/muster_arbeitgeberbescheinigung_prio3_fuer_arztpraxis_11052021.pdf.
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