Übungsleiter*innen-Offensive, Bewegungsoffensive, Extrazeit für Bewegung
Diese von der Landesregierung mit gut 3 Millionen Euro ausgestatteten Programme zur Förderung von Übungsleiter*innen und von Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls noch in Vorbereitung. Sie bilden weitere Bausteine, um den Vereinssport zu stützen.
- Die Förderung von Qualifizierungen für Übungsleiter*innen und Trainer*innen kann voraussichtlich ab Mitte/Ende Februar von den Sportvereinen über das Förderportal des Landessportbundes beantragt werden.
- Zur Bewegungsoffensive rechnen wir mit der Veröffentlichung eines Förderaufrufes der Staatskanzlei bis Mitte Februar.
Extra-Zeit für Bewegung
Förderprogramm Extra-Zeit für Bewegung wird bis zum Sommer 2023 fortgesetzt, das pandemiebedingte Bewegungsdefizite von Schülerinnen und Schülern in NRW kompensieren soll.
Ob Feriencamps im Tennis, Fußball, Handball, Hockey, Leichtathletik oder Kanu, ob Intensivschwimmkurse oder Bewegungsförderung im Sportverein – mehr als 7000 Vereinsmaßnahmen konnten bisher damit gefördert werden. Das Programm geht nun mit einer Fördersumme von insgesamt 1 Million EUR in die nächste Runde.
Die Antragstellung ist ab sofort (03.02.2023) wieder möglich, die Maßnahmen sind umsetzbar bis zum 31.07.2023.
- Gefördert werden kostenfreie sportpraktische Gruppenangebote für jeweils mindestens 10 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller allgemeinbildenden Schulformen. Die Förderung beträgt max. 500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
- Seit dem 03.02.2023 können die Anträge online über das Förderportal erfasst werden. Eine Antragstellung muss zwingend vor der Maßnahmendurchführung erfolgen, da dieser sonst nicht bewilligt werden kann!
Häufig gestellte Fragen (FAQs) finden Sie hier: zu den FAQ. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Beantragung für Sportvereine, Bünde und Verbände läuft über das Förderportal. (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite ) Antragstellung und Rahmenbedingungen bleiben, wie auch in den Vorjahren, weitestgehend gleich. Bitte beachtet vor Beantragung die Information und Durchführungshinweise.
Andere Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nutzen für die Antragsstellung bitte die auf der Homepage aufgeführten Formulare.
Sporttage sind Feiertage: Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und Kooperationen - 4.000 x 1.000€
Ab dem 26. Januar 2023 können Vereine sowie Stadt- und Kreissportbünde bis Ende Juli 2023 beim DOSB (https://www.dosb.de/restart) finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Mit dem Geld können Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte finanziert werden, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die für die Aktionen anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein oder Stadt-/Kreissportbund darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich.
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Programme ab voraussichtlich Ende Februar
Energiekrise 2022/23: Was Sportvereine tun können
Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten.
Beantragungen werden bis zum 30.05.2023 möglich sein und können voraussichtlich ab Ende Februar gestellt werden.
Diese Förderung kann jählich beantragt werden
Erstattung des Verdienstausfalls (Sonderurlaub):
- Bitte beachten Sie, dass nach Prüfung des Verwendungsnachweises und der Erteilung des Status „Abgeschlossen“ bis zu zehn Werktage vergehen können, bis die Überweisung des Verdienstausfalls seitens der Sportjugend NRW vorgenommen werden kann.
- Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen:
- Antragstellung Übungsarbeit 2022:
- Die reguläre jährliche Frist zur Beantragung endet am 31.05. des Jahres.
- Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Klicken Sie hier, um die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen abzurufen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Landesprogramm "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein":
- Aufgrund der ausgeschöpften Haushalts- und Rückflussmittel ist eine Antragstellung für das Landesprogramm 1000x1000 in diesem Jahr leider nicht mehr möglich.
- Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Klicken Sie hier, um die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" abzurufen.
Kostenlos zurück in den Verein – Der Sportvereinsscheck
Ab dem 24. Januar 2023 stehen auf der DOSB Website https://sportnurbesser.de 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 € für Privatpersonen zum Download zur Verfügung. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied in einem SSB/KSB und/oder einem Fachverband ist, einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.